Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designbüro, nachfolgend genannt „STUDIO Cindy Niemann”, und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge. Sie sind Bestandteil aller Verträge mit STUDIO Cindy Niemann.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Bestellung von Leistungen und bei Abschluss von Verträgen erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen ausnahmslos an. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Einer Einbeziehung von AGB’s des Auftraggebers in Aufträge wird vorsorglich widersprochen.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
Die Vertragsbedingungen sollen für Auftraggeber/Verwerter und STUDIO Cindy Niemann die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit bilden, die im kreativen, künstlerischen Bereich weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufrieden stellende Arbeitsergebnisse ist. Aus diesem Grunde sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über den Rahmen allgemeiner kaufmännischer Gepflogenheiten hinausgehen.
§ 1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Die Arbeiten/Werke von STUDIO Cindy Niemann (Ideen, Konzepte, Entwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Zeichnungen, Texte, Fotos – im Bereich Grafikdesign und Innenarchitektur - werden nachfolgend Werke genannt) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die von STUDIO Cindy Niemann erarbeiteten Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von STUDIO Cindy Niemann weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
(2) Bei Verstoß gegen § 1 (1) hat der Auftraggeber STUDIO Cindy Niemann eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
(3) Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. STUDIO Cindy Niemann überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. STUDIO Cindy Niemann bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
(4) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen STUDIO Cindy Niemann und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
(5) STUDIO Cindy Niemann hat das Recht, auf allen entworfenen Produktionen, insbesondere Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie alle Druckprodukte mit vollem Namen und Sitz der Firma oder der Internet-Adresse in angemessener Schriftgröße zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit den o.a. Angaben zu versehen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, STUDIO Cindy Niemann eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von STUDIO Cindy Niemann, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
(6) Werke, die von uns entwickelt wurden, werden immer nur für eine juristisch selbstständige Person erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten vertraglichen Regelung.
(7) Für die Prüfung der Nutzungsrechte aller Druckvorlagen ist der Besteller allein verantwortlich.
§ 2 Erbringung von Leistungen
(1) Lieferzeitangaben und Bearbeitungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Das STUDIO Cindy Niemann hat das Recht, Teilleistungen zu erbringen und diese separat abzurechnen.
(2) Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt, oder es unzumutbar ist, muss der Vertragspartner bei Überschreitung der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen; sofern es nicht aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder dem Vertragspartner unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
(3) Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in dem STUDIO Cindy Niemann auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers wartet, die für die Lieferung oder Leistung erforderlich sind. STUDIO Cindy Niemann wird den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen stets informieren und bemüht sein, die Lieferung oder Leistung termingerecht zu erbringen.
Mängel müssen innerhalb von einer Woche nach Lieferung eingehend dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt werden.
Bei anerkannten Mängeln hat das Unternehmen das Recht zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Leistung; schlägt dies endgültig fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung des Preises oder eine Gutschrift verlangen.
§ 4 Angebote/Zahlungsbedingungen
(1) Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 4 Wochen nach Abgabedatum. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Annahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das STUDIO Cindy Niemann. Das STUDIO Cindy Niemann behält sich für letzteren Fall vor, Preisanpassungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Ergeben sich Änderungen durch etwaige Irrtümer, die uns beim Angebot, in der Auftragsbestätigung oder bei der Rechnungserteilung unterlaufen, insbesondere auch Irrtümer bei der Preisangabe, in der Kalkulation oder durch falsche Addition, berechtigen uns diese nach unserer Wahl zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Alle Angebote betreffen die Kosten des jeweils gegenwärtigen Auftrages. Bei Überschreitung von mehr als 10 Prozent wird ein ergänzendes Angebot vorgelegt. Weitere Fremdkosten wie Foto-/Bildnutzungsrechte, Materialkosten wie Ausdrucke und Kopien, Kurierfahrten werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab dem Datum der Rechnung, soweit nicht anders vereinbart. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Lombardsatz der Dt. Bundesbank berechnet werden, sofern von STUDIO Cindy Niemann nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
(3) Die Vergütungen sind bei erbrachter Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar. STUDIO Cindy Niemann kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 25% des Auftragswertes berechnen. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann STUDIO Cindy Niemann Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
(4) Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.
(5) Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu zahlen.
(6) Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen von STUDIO Cindy Niemann und nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik Designer, sowie nach der HOAI.
(7) Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig, ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht durch STUDIO Cindy Niemann zu vertreten ist.
(8) Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
(9) STUDIO Cindy Niemann ist berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen quasi als Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die AGBs des Fremdanbieters.
(10) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von STUDIO Cindy Niemann abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, STUDIO Cindy Niemann im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
(11) Kündigt der Auftragnehmer aus wichtigem Grund, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Eine Zahlungspflicht des Auftraggebers nach Ausspruch der Kündigung entfällt. Die bis dahin geleisteten Dienste des Auftragnehmers sind anteilig abzurechnen.
(12) Bei allen Druckaufträgen behält sich STUDIO Cindy Niemann Mehr- oder Minderlieferungen von 10 Prozent der bestellten Auflage vor, wobei eine Mehrlieferung eine Preiserhöhung, eine Minderlieferung hingegen keine Reduktion des Honorars rechtfertigt.
(13) STUDIO Cindy Niemann steht von jedem realisierten Entwurf eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren zu. In der Regel sind dies 3 Exemplare. Bei Kleinstauflagen oder sehr hochwertigen Produkten ist eine angemessene Anzahl bzw. ein geringfügiges Entgelt für die Überlassung von Belegexemplaren zu vereinbaren.
(14) Anfahrtskosten werden, wenn nichts weiter vereinbart wurde nach Kilometeraufwand gem. 0,30 EUR abgerechnet. Sämtliche Angaben von Preisen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Das STUDIO Cindy Niemann weist darauf hin, dass vorgelegte Holz- und Stoffmuster, Farbkarten u. Ä. lediglich zur annähernden Bestimmung herangezogen werden können. Änderungen in Farbe, Material und Ausstattung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Das STUDIO Cindy Niemann weist weiter darauf hin, dass insbesondere Farbdarstellung am Bildschirm ein erhebliche Farbdifferenz aufweisen können und nicht als Beanstandungsgrundlage anerkannt werden.
§ 6 Eigentum, Rückgabepflicht
(1) An den Arbeiten von STUDIO Cindy Niemann werden soweit nicht anders schriftlich vereinbart nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Jede Veränderung, Nutzung, Weitergabe an Dritter und dergleichen durch den Auftraggeber ist unzulässig und verpflichtet zur sofortigen Zahlung. Vom STUDIO Cindy Niemann erstellte Planungen und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt. Die Weiterverwendung darf ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung des STUDIO Cindy Niemann erfolgen, es sei denn, es wurde vorher schriftlich ein Vertrag über kostenpflichtige Planungsleistung erstellt. Bei unbefugtem Gebrauch stellt das STUDIO Cindy Niemann die Planungsleistung nachträglich in Rechnung.
(2) Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.
(3) STUDIO Cindy Niemann ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass STUDIO Cindy Niemann ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Die offenen Quelldaten werden von uns freiwillig 12 Monate nach Auftragsfertigstellung archiviert und können innerhalb dieser Frist separat erworben werden. Mit Abtretung und Übertragung der Rechte an den offenen Daten wird eine Schutzgebühr fällig. Die Festsetzung der Höhe der Schutzgebühr erfolgt nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Faktor 2,5 bis 3,5 des Auftragswertes.
(4) Hat STUDIO Cindy Niemann dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von STUDIO Cindy Niemann verändert werden.
(5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
(6) STUDIO Cindy Niemann haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von STUDIO Cindy Niemann ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
§ 7 Haftung, Inhalte
(1) Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Planungsleitungen, Text und Bild.
(2) STUDIO Cindy Niemann haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller STUDIO Cindy Niemann übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber STUDIO Cindy Niemann im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
(4) Die von STUDIO Cindy Niemann gelegten Links auf der eigenen Webseite oder auf derer von Auftraggebern haben inhaltlich nichts mit der Meinung von STUDIO Cindy Niemann zu tun. STUDIO Cindy Niemann ist weder an der Erstellung des äußeren Erscheinungsbildes noch an der Erstellung der Inhalte beteiligt gewesen oder identifiziert sich damit, es sei denn, es sind Auftrags-Produktionen, die dann auch als solche erkenntlich sind. Für deren Inhalte lehnt STUDIO Cindy Niemann aber auch jegliche Haftung ab.
(5) Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Wochen nach Lieferung schriftlich bei STUDIO Cindy Niemann geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
(6) Soweit STUDIO Cindy Niemann auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
(7) Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an STUDIO Cindy Niemann, stellt er STUDIO Cindy Niemann von der Haftung frei.
(8) STUDIO Cindy Niemann übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.
(19) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten branchenübliche Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
(10) Von STUDIO Cindy Niemann infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Satz- und Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden”, letzte Ausgabe, maßgebend, wenn nichts Abweichendes verlangt worden ist.
(11) Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und STUDIO Cindy Niemann druckreif zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(12) Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zulasten des Bestellers.
(13) Die von STUDIO Cindy Niemann erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
(1) Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von STUDIO Cindy Niemann im Rahmen der für Werbeagenturen üblichen Arbeitsweise sichergestellt
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Standort von STUDIO Cindy Niemann.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.
(Stand: 09.05.2018)